Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (AVB) der C&S Mineralölhandel und Logistik GmbH (Stand Juli 2026)

  1. Allgemeines
    1. Diesen Angeboten und Vereinbarungen liegen ausschließlich diese Verkaufs- und Lie-ferbedingungen (nachfolgend "AVB" genannt) zugrunde. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Kunden (nachfolgend "Käufer" genannt) über die von uns angebotenen Waren schließen. Diese AVB gelten für Verbraucher und Unternehmer. Käufer im Sinne dieser AVB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Wer Verbraucher und wer Unternehmer ist ergibt sich aus Ziff. 1.4 und Ziff. 1.5dieser AVB. Die Unwirksamkeit einer oder eines Teils einer Klausel berührt den andern Teil der Klausel(n) nicht.

    2. Vertragspartner des Käufers für Bestellungen von Waren ist die C&S Mineralölhandel und Logistik GmbH (eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Chemnitz unter HRB 21154), Bürgerschachtstraße 3e, 08056 Zwickau, Deutschland; Telefon: +49 (0) 375 27390; Telefax: +49 (0) 375 2739272; E-Mail: info@cs-mineraloel.de

    3. Besonderheiten für Verbraucher oder Unternehmer sind in den einzelnen Bestimmungen dieser AVB immer in einer Ziffer zusammengefasst und ausdrücklich gesondert bezeichnet. Sofern keine gesonderten Bezeichnungen vorhanden sind und von Käufer gesprochen wird, betreffen die AVB sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

    4. Verbraucher im Sinne dieser AVB sind Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, d. h. natürliche Personen, die das jeweilige Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließen, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

    5. Unternehmer im Sinne dieser AVB sind (i) Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, d.h. eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, (ii) juristische Person des öffentlichen Rechts oder (iii) öffentlich-rechtliche Sondervermögen.

    6. Unsere Website und diese AVB sind in deutscher Sprache verfügbar und können unter https://www.cs-mineraloel.de/AVB.php eingesehen und heruntergeladen werden. Die Vertragssprache ist Deutsch.

    7. Ist der Käufer Unternehmer, gilt die Regelung aus Ziff. 1.1 Satz 1 auch für alle künftigen Angebote und Vereinbarungen.

    8. Gegenüber Unternehmern als Käufern gilt: Entgegenstehende oder von unsren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers, denen wir jeweils nicht ausdrücklich zugestimmt haben, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Die AVB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Käufers die Bestellung des Käufers vorbehaltlos ausführen.

  2. Bestellungen, Preise, Zahlungen und Steuern
    1. Unsere Angebote sind freibleibend. Sie beinhalten die Aufforderung an den Käufer zur Abgabe eines Angebotes. Bestellungen des Käufers sind für diesen verbindlich. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.

    2. Für Verbraucher als Käufer gilt: Der Vertragstext wird von uns gespeichert und dem Käufer spätestens bei Lieferung der Ware oder auf Verlangen des Käufers nebst den vorliegenden AVB per E-Mail zugesandt.

    3. Es gelten die vereinbarten Preise und Zahlungsziele. Sofern nicht ausdrücklich ein Festpreis vereinbart wurde, behalten wir uns das Recht vor, wenn nach Abschluss des Vertrages Änderungen von Abgaben oder Steuern (z.B. Umsatz- oder Energiesteuer) eintreten, unsere Preise für zukünftige Lieferungen im Umfang der eingetretenen Änderung anzupassen, wenn die preislichen Auswirkungen nicht anderweitig ausgeglichen werden können (z.B. deren Höhe nicht beeinflusst werden kann). Sinken diese Steuern oder Abgaben, werden die Preise entsprechend ermäßigt. Die Preisanpassung erfolgt im Umfang der tatsächlichen Mehr- bzw. Minderkosten.

    4. Ist der Käufer Verbraucher, gilt die vorstehende Regelung nur dann, wenn die Lieferfrist nach Abschluss des Vertrages mehr als vier Monate beträgt.

    5. Wenn der Käufer aus von ihm zu vertretenen Gründen mehr als 10 % der bestellten Menge nicht abnimmt, sind wir berechtigt nach den gesetzlichen Bestimmungen Schadensersatz geltend zu machen. Eine Fristsetzung ist entbehrlich, wenn besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs rechtfertigen, z.B. wenn eine erneute Anfahrt des Tankwagens für die nicht angenommene bestellte Menge mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden wäre. Zum Schaden gehört bei einer teilweisen Abnahme auch eine Neuberechnung der Frachtkosten auf der Grundlage der tatsächlich abgenommenen Mengen sowie die Geltendmachung etwaiger Nachteile beim Verkauf der nicht abgenommenen Menge. Solche Nachteile sind insbesondere die Mehrkosten im Zusammenhang mit einem anderweitigen Verkauf der tatsächlich nicht abgenommenen Menge.

    6. Der Käufer ist für die Verwendung der Ware zum vorgesehenen und steuer- und zollrechtlich zulässigen Zweck sowie dafür verantwortlich, dass bei unversteuerten Lieferungen der steuerliche Empfänger über die erforderliche zollamtliche Erlaubnis verfügt. Er haftet für Steuer- und Zollabgaben, die wir aufgrund bestimmungswidriger Verwendung der Ware oder fehlender zollamtlicher Erlaubnisse zahlen müssen.

  3. Lieferung und Versand
    1. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Käufer zumutbar, insbesondere die Teillieferung verwendbar ist, die Restbelieferung sichergestellt ist und dem Käufer durch die Teillieferung kein erheblicher Mehraufwand entsteht oder wir uns zu dessen Tragung bereit erklären.

    2. Die für die Preisberechnung maßgebende Maß- oder Gewichtsfeststellung erfolgt an unseren Lieferstellen. Verlangt der Käufer bahnamtliche Verwiegung auf der Abgangsstation, so erfolgt dies auf seine Kosten. Die Wahl des Versandweges und der Versandart erfolgt durch uns. Wir werden uns bemühen, Wünsche des Käufers zu berücksichtigen; dadurch bedingte Mehrkosten gehen zu Lasten des Käufers.

  4. Höhere Gewalt, Lieferstörungen und Selbstbelieferungsvorbehalt
    1. Höhere Gewalt ist jedes unvorhersehbare, unvermeidbare und schwerwiegende von außen kommende betriebsfremde Ereignis, das eine Partei direkt oder indirekt betrifft und das die betroffene Partei nicht vermeiden kann oder bei Vertragsschluss nicht vorhersehen konnte, wie z.B. rechtmäßige Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen, Naturkatastrophen, Überschwemmungen, Erdbeben, Stürme, Brandschäden, Terrorakte, Cyberangriffe, Explosionen, Krieg, Pandemien oder Epidemien sowie staatliche oder behördliche Beschränkungen aufgrund von Pandemien und Epidemien, Rohstoff- oder Energiemangel, Schwierigkeiten bei der Transportmittelbeschaffung und Verkehrsstörungen.

    2. Im Falle der Höhere Gewalt sowie eines nicht von uns zu vertretenden Lieferverzugs sind wir für die Dauer der Höheren Gewalt und des nicht von uns zu vertretenden Lieferverzugs und den Umfang ihrer Auswirkung von der Verpflichtung zur Leistung befreit. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Leistungsfristen um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Wir sind berechtigt, innerhalb angemessener Frist die ausgefallenen Mengen nachzuliefern, soweit die Teillieferung für den Käufer verwendbar und daher von Interesse ist. Sollten wir unverschuldet aus den in Satz 1 dieser Ziff. 4.2 genannten Gründen auch zu Teillieferungen nicht in der Lage sein, können wir vom Vertrag zurücktreten. Wir werden den Käufer hierüber unverzüglich informieren und bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.

    3. Darüber hinaus steht unsere Leistungs- und Lieferungsverpflichtung unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, vorausgesetzt wir haben die Leis-tung oder Lieferung unsererseits ordnungsgemäß bestellt (kongruentes Deckungsgeschäft) und haben die Leistungs- oder Lieferverzögerungen auf Seiten der eigenen Lieferanten nicht zu vertreten. Sofern wir in einem solchen Fall verbindliche Lieferfristen nicht einhalten können oder sich dies abzeichnet, werden wir den Käufer hierüber unverzüglich informieren und ihm gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist aus den vorgenannten Gründen nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers wird von uns unverzüglich erstatten.

  5. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

    Dem Käufer stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Ist der Käufer Verbraucher, kann dieser ein Zurückbehaltungsrecht für Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis wie die aufrechenbare Forderung ohne die zusätzlichen Voraussetzungen des Satzes 1 geltend machen. Rechte des Käufers im Fall mangelhafter Lieferung sowie die Einrede des nichterfüllten Vertrages bleiben von den vorstehenden Regelungen in Ziffer 5 unberührt.

  6. Eigentumsvorbehalt
    1. Das Eigentum an den gelieferten Waren geht erst mit völliger Bezahlung des Kaufpreises, einschließlich der Umsatzsteuer, auf den Käufer über.

    2. Ist der Käufer Unternehmer, gelten die nachfolgenden Regelungen ergänzend: Besteht mit dem Käufer eine laufende Geschäftsverbindung, bleibt das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren (nachfolgend "Vorbehaltsware" genannt) bis zur Bezahlung seiner gesamten Forderungen aus der Geschäftsverbindung vorbehalten.

      Im Fall der Weiterveräußerung der Ware vor der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises (einschl. Umsatzsteuer) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber an uns ab, wir nehmen die Abtretung hiermit an. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Ware treten oder sonst hinsichtlich der Ware entstehen, wie z. B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, uns seine Forderungen gegen Dritte aus Weiterveräußerung einzeln nachzuweisen und den Erwerbern die erfolgte Abtretung bekannt zu geben, mit der Aufforderung, an uns zu zahlen. Wir sind jederzeit berechtigt, die Erwerber von der Abtretung zu benachrichtigen und selbst die Einziehung der Forderungen vorzunehmen. Soweit der Käufer die Forderung selbst einzieht, hat er die eingezogenen Beträge sofort an uns abzuführen. Zu einer anderweitigen Abtretung ist der Käufer ohne unsere vorherigen Zustimmung nicht befugt; dies gilt nicht in den Fällen des § 354a HGB. Von Pfändungen und anderweitigem Zugriff Dritter, durch welche unsere Sachen oder Rechte betroffen werden, hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

      Wird die Vorbehaltsware mit einer Sache des Käufers verbunden oder vermischt, die als Hauptsache anzusehen ist (§ 947 Abs. 2 BGB), überträgt der Käufer uns anteilsmäßig Miteigentum an dieser Sache und wird das entstandene Miteigentum an der Sache für uns treuhänderisch verwahren.

      Übersteigt der realisierbare Wert der für uns bestimmten Sicherheiten den Wert der gesicherten Forderungen von uns insgesamt um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe der Sicherung nach unserer Wahl verpflichtet. Hierbei bestimmt sich der Wert der abgetretenen Forderungen nach deren Nominalbetrag und der Vorbehaltsware nach den Kaufpreisen (einschl. Umsatzsteuer) von uns.

  7. Sicherheiten, Leistungsverwwigerung sowie nachträgliche Stornierung
    1. Bei tatsächlichen Anhaltspunkten für eine nach Vertragsschluss auf Seiten des Käufers eintretende (i) Vermögensverschlechterung (ii) oder sonstigen Leistungshindernissen, die geeignet sind, die Erbringung der Gegenleistung zu verhindern oder vertragswidrig zu verzögern, können wir Sicherheiten verlangen sowie eingeräumte Zahlungsziele oder eine gewährte Stundung widerrufen. Alternativ können wir bei Vorliegen eines Falles nach des vorgenannten Satzes Vorauszahlung verlangen. Kommt der Käufer dem Verlangen nicht nach, können wir vorbehaltlich weitergehender Ansprüche zukünftige Lieferungen verweigern. Soweit Sicherheiten die Forderungen um mehr als 10 % übersteigen, werden wir nicht benötigte Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freigeben.

    2. Gegenüber Unternehmern als Käufer gilt: Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Voraussetzungen, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche gegen Dritte zu verlangen. In der Rücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

    3. Sofern wir ausnahmsweise einem Käuferwunsch nach kulanzweiser Vertragsstornierung (hiervon erfasst sind ausdrücklich nicht gesetzliche Widerrufs-, Kündigungs- oder Rücktrittsrechte) nachkommen, haben wir einen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Dieser beläuft sich auf 15 % des stornierten Warenwerts. Der Käufer kann nachweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

  8. Leihgebinde und Umschließungen
    1. Leihgebinde bleiben Eigentum des Verkäufers; sie dürfen – ohne anders lautende ausdrückliche Genehmigung – nur zum Transport und zur Lagerung der von uns gelieferten Waren verwendet werden.

    2. Der Käufer hat ihm überlassene Umschließungen (insbesondere Tankwagen, Kesselwagen und Tankschiffe) unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden, fachgerecht zu entleeren und in sauberem Zustand an die Rücklaufadresse fracht- und spesenfrei zurückzusenden; anderenfalls hat er die Überliege oder Standgelder und Umschließungsmieten zu zahlen. Wir sind berechtigt, Umschließungen auf Kosten des Käufers instand setzen zu lassen, soweit die Schäden an den Umschließungen dem Gebrauch und der Risikosphäre des Käufers zuzuordnen sind. Dies gilt nicht, wenn der Käufer die Beschädigungen nicht zu vertreten hat. Darüberhinausgehende Ansprüche bleiben unberührt. Der Käufer ist verpflichtet, von ihm bereitgestellte Umschließungen auf ihre Eignung und Sauberkeit zu prüfen und für deren Eignung/Sauberkeit verantwortlich. Der Käufer haftet für jede schuldhafte Beschädigung/Verlust der ihm oder einem von ihm benannten Dritten überlassenen Leihgebinde und Umschließungen vom Tage ihres Versandes bis zur Rückgabe bei der von uns genannten Rücklaufadresse.

  9. Haftung, Gewährleistung und Verjährung
    1. Für den konkreten und ordnungsgemäßen Einsatz, die Verwendung und die Lagerung der gelieferten Ware ist der Käufer verantwortlich.

    2. Wir haften unbeschränkt für eigenen Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

    3. Wir haften nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit, soweit es sich nicht um eine Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht handelt. Unter vertragswesentlichen Pflichten versteht man Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf. Beruht ein Schaden auf der einfach fahrlässigen Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt.

    4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht (i) im Fall der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder der Gesundheit durch uns, unseren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, sowie (ii) im Fall des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder (iii) bei Übernahme einer Garantie. Eine etwaige zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere aus dem Produkthaftungsgesetz in seiner jeweils geltenden Fassung, bleibt unberührt.

    5. Soweit die Haftung von uns ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen

    6. Die vorgenannten Bestimmungen führen nicht zu einer Beweislastumkehr.

    7. Die Rechte des Käufers bei Mängeln der Ware bestimmen sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Regelungen, soweit nicht abweichend geregelt. Für etwaige Schadenersatzansprüche des Käufers gelten die Regelungen der Ziff. 9.2 bis 9.6.

    8. Gegenüber Unternehmern als Käufer gilt: Waren mit offensichtlichen Mängeln oder anderen Mängeln, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, gelten als vom Käufer genehmigt, wenn uns nicht binnen sieben Werktagen nach Ablieferung eine schriftliche Mängelrüge zugeht. Alle anderen Mängel hat der Käufer binnen sieben Werktagen ab dem Zeitpunkt zu rügen, in dem sich der Mangel zeigte. Der Käufer ist zur Mitwirkung an einer Probenentnahme verpflichtet. Bei Lieferung mangelhafter Ware besteht lediglich Anspruch auf Ersatzlieferung. Ist diese gleichfalls mangelhaft, kann der Käufer nach seiner Wahl eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises verlangen oder vom Kauf zurücktreten.

    9. Gegenüber Unternehmern als Käufer gilt: Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung der Ware an den Käufer. Dies gilt nicht im Fall von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen verschuldeten Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder wenn wir oder unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungshilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz; insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

  10. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
    1. Für den Fall, dass der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich unmittelbar oder mittelbar aus diesen AVB oder der Vertragsbeziehung oder sich im Zusammenhang damit ergeben, in Hamburg (Sitz unserer Alleingesellschafterin) oder nach Wahl des Verkäufers der allgemeine Gerichtsstand des Käufers.

    2. Auf den Vertrag findet deutsches Recht Anwendung, jedoch unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ist der Käufer Verbraucher mit gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (als in der Bundesrepublik Deutschland), finden zusätzlich die zwingenden Bestimmungen des Verbraucherschutzrechts des Mitgliedstaates Anwendung, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, sofern diese vorteilhafter für den Verbraucher sind als die Bestimmungen des deutschen Rechts.

  11. Hinweise zu Bonitätsabfragen

    Soweit es erforderlich ist, weil wir in Vorleistung treten und daher ein Zahlungsausfall möglich ist, führen wir bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, auch bei Bestandskunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, eine Bonitätsprüfung durch. Dazu übermitteln wir den Käufernamen und dessen Kontaktdaten und – wenn Sie Verbraucher sind – auch Ihr Geburtsdatum, soweit schutzwürdige Interessen des Käufers nicht entgegenstehen, und verwenden die erhaltenen Informationen über die statistische Wahrscheinlichkeit eines Zahlungsausfalls für eine abgewogene Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses.

    Wenn Sie ein Verbraucher sind, arbeiten wir zur Einholung von Bonitätseinkünften mit der infoscore Consumer Data GmbH, Rheinstrasse 99, 76532 Baden-Baden zusammen. Mit dieser erfolgt der vorstehend beschriebene Datenaustausch. Die Informationen gem. Art. 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu der bei der infoscore Consumer Data GmbH stattfindenden Datenverarbeitung finden Sie hier: https://www.experian.de/legal/datenschutz.

    Wenn Sie Unternehmer sind, arbeiten wir zur Einholung von Bonitätseinkünften mit dem Verband der Vereine Creditreform e.V. ("Creditreform"), Hammfelddamm 13, 41460 Neuss zusammen. Mit dieser erfolgt der vorstehend beschriebene Datenaustausch. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung bei Creditreform erhalten Sie in dem ausführlichen Merkblatt "Creditreform-Informationen gem. Art. 14 DSGVO" (wird auf Wunsch zur Verfügung gestellt), unter www.creditreform.de/solingen/EU-DSGVO.

    Wir löschen die Daten einer Bonitätsauskunft, wenn wir sie nicht mehr als Entscheidungshilfe benötigen.

    Rechtsgrundlage für das Einholen einer Bonitätsauskunft ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f) DSGVO mit unserem berechtigten Interesse, nur dann in Vorleistung zu treten, wenn wir uns von einer guten Bonität überzeugt haben. Das schutzwürdige Interesse des Käufers, dass die Daten nicht zu diesem Zweck verwendet werden, überwiegt demgegenüber in der Regel nicht, da der Käufer mit einer Bonitätsabfrage im Vorfeld unseres Vertrags bzw. während der Laufzeit eines Vertrags üblicherweise rechnen kann. Rechtsgrundlage ist außerdem Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a) DSGVO, soweit der Käufer uns eine Einwilligung erteilt hat. Im Übrigen verweisen wir auf unser Informationsblatt zum Datenschutz.

  12. Hinweise für Verbraucher
    1. Über Ihr 14-tägiges Widerrufsrecht gemäß § 312g BGB bei Abschluss des Vertrages im Fernabsatz informieren wir Sie gerne unter https://www.cs-mineraloel.de/widerruf.php.

      Dort finden Sie auch das entsprechende Widerrufsformular. Bitte beachten Sie, dass Sie beim Kauf von Heizöl kein Widerrufsrecht haben. Es handelt sich nach § 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB hierbei um Verträge zur Lieferung von Waren, deren Preis von Schwankungen auf den Finanzmarkt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können. Sie können in diesem Fall Ihre auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung also nicht widerru-fen.

      Darüber hinaus besteht kein Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 4 BGB bei Verträgen zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden. Demnach erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig, wenn sich die Ware bei Lieferung mit Restbeständen in Ihrem Tank vermischt.

    2. An einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nehmen wir nicht teil und sind hierzu auch nicht verpflichtet.

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