Tipps zur Lagerung von Heizöl und zur Tankreinigung

Heizöl richtig lagern

Ein Plus der Ölheizung ist die Unabhängigkeit beim Heizöleinkauf. Sie selbst entscheiden, wann Sie wie viel Heizöl einkaufen - der Öltank macht's möglich.

Erforderliches Lagervolumen

Bei Ein-, zwei- und kleineren Mehrfamilienhäusern empfiehlt es sich, das Lagervolumen dem Jahresbrennstoffbedarf anzupassen. So benötigt ein 4-Personen-Haushalt in einem nach der Wärmeschutzverordnung von 1995 errichteten Neubau mit 100 m2 beheizter Wohnfläche für die Beheizung sowie die Warmwasserbereitung ca. 1.500 Liter Heizöl pro Jahr (15 l pro m2 und Jahr). Ein Tankvolumen von 2.200 Liter ist daher für ein Einfamilienhaus in aller Regel ausreichend.

Die Tankhersteller bzw. Fachbetriebe für die Heizöllagerung bieten für jeden kundenspezifischen Fall geeignete Lösungen an. Dazu gehören standortgefertigte Tanks nach Maß, Tanks "von der Stange", Batterietanks mit Einzelbehältern von 600 bis 4.000 Liter sowie unterirdische Lagertanks.

Worauf müssen Sie bei der Lagerung von Heizöl achten?

Die Sicherheit bei der Heizöllagerung in modernen Öltanks wird durch ein umfassendes Paket gewährleistet: Alle modernen Tankarten sind korrosions- und alterungsbeständig, der Grenzwertgeber schützt vor Überfüllung beim Betanken, der Füllstandsanzeiger - vergleichbar mit der Tankuhr am Auto - zeigt zuverlässig den Heizölvorrat an, doppelwandige Tanks sind stets mit einem selbsttätigen Leckanzeigegerät ausgestattet.

Um Anlagestörungen bei niedrigen Temperaturen durch Paraffinausscheidungen sicher zu vermeiden, ist es erforderlich, dass die Lagerung von Heizöl frostfrei erfolgt (DIN 4755). Dies gilt insbesondere auch für die Rohrleitungen und Bauelemente zwischen Tank und Brenner. Bei Erdtanks ist ggf. im Bereich des Domschachts eine Wärmedämmung vorzusehen. Absperr- und Heberschutzventile, die aus der Isolierung herausragen, stellen Kältebrücken dar und sind ebenfalls zu dämmen. Temperaturgeregelte Begleitheizbänder sowie Tankbeheizung können zusätzliche Maßnahmen sein.

Welche Pflichten habe ich als Betreiber einer Ölheizung?

Gemäß §44 AwSV müssen Sie als Betreiber einer Heizölanlage an gut sichtbarer Stelle und in der Nähe der Heizölverbraucheranlage das Merkblatt zu Betriebs- und Verhaltensvorschriften anbringen. Dieses Merkblatt gibt Ihnen auch gleichzeitig einen Überblick über die Pflichten Heizölanlagenbetrieber.

Download Merkblatt

Tipps für Ihre Öltanks:

  • Transparente Kunststofftanks sind lichtgeschützt aufzustellen (DIN 4755-2). Auch ein Lichteinfall durch Kellerfenster ist zu unterbinden.
  • In Abständen von mehreren Jahren den Tank möglichst weit leer fahren, um den Restbestand und damit die durchschnittliche Lagerzeit so gering wie möglich zu halten.
  • Eine Tankinspektion durch einen ausgewiesenen Fachbetrieb gibt Aufschluss über die Notwendigkeit einer Tankreinigung. Durch eine schwimmende Ansaugung kann verhindert werden, dass die Sedimente vom unteren Bereich des Tanks angesaugt werden und dann zu Filterverstopfungen führen.

Unser Service-Partner:

Bei Fragen rund um Ihre Tankanlage können wir Ihnen mit der Firma Richter & Schulze GmbH in Ottendorf einen langjährigen und zuverlässigen Partner an unserer Seite empfehlen. Wenden Sie sich im Bedarfsfall bitte über das Kontaktformular an unseren Partner.