Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (AVL)
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (AVL) der C&S Mineralölhandel und Logistik GmbH (Stand 15. November 2021)
1. Allgemeines:
Diesen und allen künftigen Angeboten und Vereinbarungen liegen ausschließlich diese Verkaufs- und Lieferbedingungen zugrunde. Die Unwirksamkeit einer oder
eines Teils einer Klausel berührt den andern Teil der Klausel(n) nicht.
2. Preise, Zahlung und Steuern:
Es gelten die vereinbarten Preise und Zahlungsziele. Sofern nicht ausdrücklich ein
Festpreis vereinbart wurde, behalten wir uns das Recht vor, wenn nach Abschluss des Vertrages Änderungen von Abgaben oder Steuern (z.B. Umsatz- oder Energiesteuer) eintreten, unsere Preise für zukünftige Lieferungen im Umfang der eingetretenen
Änderung anzupassen, wenn die preislichen Auswirkungen nicht anderweitig
ausgeglichen werden können. Ist der Käufer Verbraucher, gilt die vorstehende Regelung
nur dann, wenn die Lieferfrist nach Abschluss des Vertrages mehr als vier
Monate beträgt. Bei vom Käufer zu vertretenden Minderabnahmen behalten wir uns
das Recht vor, die erhöhten Frachtkosten entsprechend weiter zu belasten. Der
Käufer ist für die Verwendung der Ware zum vorgesehenen und steuer- und zollrechtlich
zulässigen Zweck sowie dafür verantwortlich, dass bei unversteuerten Lieferungen
der steuerliche Empfänger über die erforderliche zollamtliche Erlaubnis
verfügt. Er haftet für Steuer- und Zollabgaben, die wir aufgrund bestimmungswidriger
Verwendung der Ware oder fehlender zollamtlicher Erlaubnisse zahlen müssen.
3. Lieferung und Versand:
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Käufer zumutbar, insbesondere
die Teillieferung verwendbar und die Restbelieferung sichergestellt ist.
Die für die Preisberechnung maßgebende Maß- oder Gewichtsfeststellung erfolgt
an unseren Lieferstellen. Verlangt der Käufer bahnamtliche Verwiegung auf der Abgangsstation,
so erfolgt dies auf seine Kosten. Die Wahl des Versandweges und
der Versandart erfolgt durch uns. Wir werden uns bemühen, Wünsche des Käufers
zu berücksichtigen; dadurch bedingte Mehrkosten gehen zu Lasten des Käufers.
4. Lieferstörungen und Teillieferungen:
Höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, Lieferfristüberschreitungen
von Vorlieferanten, Rohstoff- oder Energiemangel, Schwierigkeiten bei der
Transportmittelbeschaffung und Verkehrsstörungen sowie staatliche Maßnahmen
befreien, sofern wir diese Umstände nicht zu vertreten haben, für die Dauer der
Störung und den Umfang ihrer Auswirkung von der Verpflichtung zur Leistung. Bei
Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Leistungsfristen um den
Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Wir sind berechtigt,
innerhalb angemessener Frist die ausgefallenen Mengen nachzuliefern,
soweit die Teillieferung für den Käufer verwendbar und daher von Interesse ist.
Sollten wir unverschuldet aus den in Satz 1 genannten Gründen auch zu Teillieferungen
nicht in der Lage sein, können wir vom Vertrag zurücktreten. Wir werden
den Käufer hierüber unverzüglich informieren und bereits erbrachte Gegenleistungen
unverzüglich erstatten.
5. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht:
Dem Käufer stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit
zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Ist der Käufer Verbraucher kann dieser ein Zurückbehaltungsrecht für Ansprüche aus demselben
Vertragsverhältnis wie die aufrechenbare Forderung ohne die zusätzlichen Voraussetzungen
des Satzes 1 geltend machen. Rechte des Käufers im Fall mangelhafter
Lieferung sowie die Einrede des nichterfüllten Vertrages bleiben von den vorstehenden
Regelungen in Ziffer 5 unberührt.
6. Eigentumsvorbehalt:
Das Eigentum an den gelieferten Waren geht erst mit völliger Bezahlung des Kaufpreises,
einschließlich der Umsatzsteuer, auf den Käufer über. Ist der Käufer Unternehmer gelten die nachfolgenden Regelungen ergänzend: Besteht mit dem Käufer
eine laufende Geschäftsverbindung, bleibt das Eigentum an sämtlichen von uns
gelieferten Waren („Vorbehaltsware“) bis zur Bezahlung seiner gesamten Forderungen
aus der Geschäftsverbindung vorbehalten. Im Fall der Weiterveräußerung
der Ware vor der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises (einschl. Umsatzsteuer)
tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung
gegen den Erwerber an uns ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die
Stelle der Ware treten oder sonst hinsichtlich der Ware entstehen, wie z. B. Versicherungsansprüche
oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder
Zerstörung. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, uns seine Forderungen
gegen Dritte aus Weiterveräußerung einzeln nachzuweisen und den Erwerbern die
erfolgte Abtretung bekannt zu geben, mit der Aufforderung, an uns zu zahlen. Wir
sind jederzeit berechtigt, die Erwerber von der Abtretung zu benachrichtigen und
selbst die Einziehung der Forderungen vorzunehmen. Soweit der Käufer die Forderung
selbst einzieht, hat er die eingezogenen Beträge sofort an uns abzuführen.
Zu einer anderweitigen Abtretung ist der Käufer nicht befugt. Von Pfändungen und
anderweitigem Zugriff Dritter, durch welche unsere Sachen oder Rechte betroffen
werden, hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
Wird die Vorbehaltsware mit einer Sache des Käufers verbunden oder vermischt,
die als Hauptsache anzusehen ist (§ 947 Abs. 2 BGB), überträgt der Käufer uns
anteilsmäßig Miteigentum an dieser Sache und wird das entstandene Miteigentum
an der Sache für uns treuhänderisch verwahren.
7. Sicherheiten, Leistungsverweigerung sowie nachträgliche Stornierung:
Bei tatsächlichen Anhaltspunkten für eine nach Vertragsschluss auf Seiten des
Käufers eintretende Vermögensverschlechterung und bei Zahlungsverzug oder
sonstigen schweren Pflichtverletzungen des Käufers, können wir Vorauszahlungen
oder Sicherheiten verlangen sowie eingeräumte Zahlungsziele oder eine gewährte
Stundung widerrufen. Kommt der Käufer dem Verlangen nicht nach, können
wir vorbehaltlich weitergehender Ansprüche zukünftige Lieferungen verweigern.
Soweit
Sicherheiten die Forderungen um mehr als 10 % übersteigen, werden wir
nicht benötigte Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freigeben.
Gegenüber Unternehmern gilt:
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug,
sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der
Herausgabeansprüche
gegen Dritte zu verlangen. In der Rücknahme sowie in der
Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Sofern
wir ausnahmsweise einem Käuferwunsch nach kulanzweiser Vertragsstornierung (hiervon erfasst sind ausdrücklich nicht gesetzliche Widerrufs-, Kündigungs- oder
Rücktrittsrechte) nachkommen, haben wir einen Anspruch auf eine angemessene
Entschädigung. Dieser beläuft sich wenn der Käufer keinen oder einen geringeren
Schaden nicht nachweist – auf 15 % des stornierten Warenwerts, mindestens netto
95,00 Euro.
8. Leihgebinde und Umschließungen:
Leihgebinde bleiben Eigentum des Verkäufers; sie dürfen – ohne anders lautende
ausdrückliche Genehmigung – nur zum Transport und zur Lagerung der von uns
gelieferten Waren verwendet werden.
Der Käufer hat ihm überlassene Umschließungen (insbesondere Tankwagen,
Kesselwagen und Tankschiffe) unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden,
fachgerecht zu entleeren und in sauberem Zustand an die Rücklaufadresse frachtund
spesenfrei zurückzusenden; anderenfalls hat er die Überliege- oder Standgelder
und Umschließungsmieten zu zahlen. Wir sind berechtigt, Umschließungen
auf Kosten des Käufers instandsetzen zu lassen. Darüber hinausgehende
Ansprüche bleiben unberührt. Der Käufer ist verpflichtet, von ihm bereitgestellte
Umschließungen
auf ihre Eignung und Sauberkeit zu prüfen und für deren Eignung/
Sauberkeit verantwortlich. Der Käufer haftet für jede schuldhafte Beschädigung/
Verlust der ihm oder einem von ihm benannten Dritten überlassenen Leihgebinde
und Umschließungen vom Tage ihres Versandes bis zur Rückgabe bei der von uns
genannten Rücklaufadresse.
9. Gewährleistung und Haftung:
Gegenüber Unternehmern als Käufer gilt:
Liefergegenstand mit offensichtlichen Mängeln oder anderen Mängeln, die bei einer
unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, gelten als
vom Käufer genehmigt, wenn uns nicht binnen sieben Werktagen nach Ablieferung
eine schriftliche Mängelrüge zugeht. Alle anderen Mängel hat der Käufer
binnen
sieben Werktagen ab dem Zeitpunkt zu rügen, in dem sich der Mangel zeigte. Sie
sind zur Mitwirkung an einer Probenentnahme verpflichtet. Bei Lieferung mangelhafter
Ware besteht lediglich Anspruch auf Ersatzlieferung. Ist diese gleichfalls
mangelhaft, kann der Käufer nach seiner Wahl eine entsprechende Herabsetzung
des Kaufpreises verlangen oder vom Kauf zurücktreten. Ansprüche des Käufers
wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstands
an den Käufer.
Gegenüber Unternehmern und Verbrauchern gilt:
Für den konkreten und ordnungsgemäßen Einsatz, die Verwendung und die
Lagerung der gelieferten Ware ist der Käufer verantwortlich.
Wir haften nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit, soweit es sich nicht um eine
Verletzung einer Pflicht handelt, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf deren
Einhaltung der Käufer vertrauen darf („vertragswesentliche Pflichten“).
Beruht ein Schaden auf der einfach fahrlässigen Verletzung einer vertragswesentlichen
Pflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren
und vertragstypischen Schaden begrenzt.
Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung (i) für Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit, (ii) nach dem Produkthaftungsgesetz, (iii) wegen der Übernahme
einer Garantie und/oder wegen (iv) Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit.
10. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Für den Fall, dass der Käufer Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen
Recht ist, ist Gerichtsstand Essen (Verwaltungssitz des Verkäufers) oder nach Wahl
des Verkäufers der allgemeine Gerichtsstand des Käufers. Auf den Vertrag findet
deutsches Recht Anwendung, jedoch unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Hinweise zu Bonitätsabfragen:
Soweit es erforderlich ist, weil wir in Vorleistung treten und daher ein Zahlungsausfall
möglich ist, führen wir sowohl vor Beginn des Vertrages als auch jederzeit
während der Laufzeit, insbesondere bei Zahlungsverzug, eine Bonitätsprüfung
durch. Dazu übermitteln wir den Käufernamen, Kontaktdaten und ggf. das Geburtsdatum,
soweit schutzwürdige Interessen des Käufers nicht entgegenstehen, und
verwenden die erhaltenen Informationen über die statistische Wahrscheinlichkeit
eines Zahlungsausfalls für eine abgewogene Entscheidung über die Begründung,
Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses.
Wir löschen die Daten einer Bonitätsauskunft, wenn wir sie nicht mehr als Entscheidungshilfe
benötigen. Wir arbeiten insbesondere mit Creditreform Boniversum
GmbH, Hammfelddamm 13, 41460 Neuss und den im Verband der Vereine
Creditreform e.V., Hammfelddamm 13, 41460 Neuss, in Deutschland zusammengeschlossenen
Vereinen zusammen. Weitere Informationen: www.boniversum.de/EU-DSGVO bzw. www.creditreform.de/eu-dsgvo.
Rechtsgrundlage für das Einholen einer Bonitätsauskunft ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe
f) DSGVO mit unserem berechtigten Interesse, nur dann in Vorleistung zu
treten, wenn wir uns von einer guten Bonität überzeugt haben. Das schutzwürdige
Interesse des Käufers, dass die Daten nicht zu diesem Zweck verwendet werden,
überwiegt demgegenüber in der Regel nicht, da der Käufer mit einer Bonitätsabfrage
im Vorfeld unseres Vertrags bzw. während der Laufzeit eines Vertrags üblicherweise
rechnen kann. Rechtsgrundlage ist außerdem Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a)
DSGVO, soweit der Käufer uns eine Einwilligung erteilt hat. Im Übrigen verweisen
wir auf unser Informationsblatt zum Datenschutz.
Hinweis für Verbraucher:
Über Ihr 14-tägiges Widerrufsrecht gemäß § 312g BGB bei Abschluss des Vertrages
im Fernabsatz informieren wir Sie gerne unter https://www.cs-mineraloel.de/widerruf. Dort finden Sie auch das entsprechende Widerrufsformular. Bitte beachten Sie,
dass Sie beim Kauf von Heizöl kein Widerrufsrecht haben. Auf Verträge über die
Lieferung von Heizöl im Fernabsatz ist der Ausschlussgrund des § 312g Abs. 2
Nr. 8 BGB anwendbar, da der Preis von Schwankungen auf den vorgelagerten
Märkten abhängt. Sie können in diesem Fall Ihre auf den Abschluss des Vertrages
gerichtete Willenserklärung also nicht widerrufen.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit,
die Sie unter www.ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. An einem Streitbeilegungsverfahren
vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nehmen wir nicht teil und sind
hierzu auch nicht verpflichtet.